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   BGH, 06.09.2001 - 3 StR 302/01   

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https://dejure.org/2001,5321
BGH, 06.09.2001 - 3 StR 302/01 (https://dejure.org/2001,5321)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2001 - 3 StR 302/01 (https://dejure.org/2001,5321)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2001 - 3 StR 302/01 (https://dejure.org/2001,5321)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 337 StPO; § 244 StPO; § 261 StPO
    Einzelfall der Wiedereinsetzung zur Nachholung der Verfahrensrügen; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Beruhen; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung (Wahrnehmung prozessualer Rechte durch den Angeklagten); Aussageverhalten

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung zur Nachholung der Verfahrensrüge - Beweiswürdigung der Strafkammer - Zeugenvernehmung - Schweigen - Alibibeweisantrag

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92

    Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen

    Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 302/01
    Ebensowenig wie zum Nachteil eines Angeklagten nicht dessen anfängliches Schweigen verwertet werden darf (vgl. BGHSt 38, 302, 305 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 11), darf auch aus der sonstigen Wahrnehmung prozessualer Rechte durch einen Angeklagten grundsätzlich kein ihm nachteiliger Schluß gezogen werden (BGHSt 45, 367).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 531/99

    Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher

    Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 302/01
    Ebensowenig wie zum Nachteil eines Angeklagten nicht dessen anfängliches Schweigen verwertet werden darf (vgl. BGHSt 38, 302, 305 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 11), darf auch aus der sonstigen Wahrnehmung prozessualer Rechte durch einen Angeklagten grundsätzlich kein ihm nachteiliger Schluß gezogen werden (BGHSt 45, 367).
  • BGH, 22.02.2001 - 3 StR 580/00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Schwere räuberische Erpressung; Beruhen

    Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 302/01
    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß bei der Würdigung des daraufhin erhobenen Beweises durchaus in Rechnung gestellt werden durfte, daß die entlastende Aussage der Freundin des Angeklagten auf diese Weise erst während des Laufs der Hauptverhandlung zustande gekommen war und es der Zeugin ermöglichte, ihre Aussage auf das bisherige Beweisergebnis abzustimmen (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21).
  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 543/90

    Anfängliches Schweigen darf nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden -

    Auszug aus BGH, 06.09.2001 - 3 StR 302/01
    Ebensowenig wie zum Nachteil eines Angeklagten nicht dessen anfängliches Schweigen verwertet werden darf (vgl. BGHSt 38, 302, 305 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 11), darf auch aus der sonstigen Wahrnehmung prozessualer Rechte durch einen Angeklagten grundsätzlich kein ihm nachteiliger Schluß gezogen werden (BGHSt 45, 367).
  • BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08

    Heimtückemord (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei sich wandelndem Tatgeschehen

    Der Tatrichter ist also nicht gehindert, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen, wenn diese tragfähig sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 22, 25; BGH NStZ-RR 2004, 238).
  • BGH, 23.10.2001 - 1 StR 415/01

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Zirkelschluss; zulässiges

    Allerdings darf durchaus bei der Würdigung eines solchen, spät angetretenen Beweises in Rechnung gestellt werden, daß eine etwa entlastende Aussage erst während des Verlaufs der Hauptverhandlung zustande gekommen ist und es dem Zeugen mithin möglich war, seine Aussage auf das bisherige Beweisergebnis einzurichten (BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21; BGH, Beschl. vom 6. September 2001 - 3 StR 302/01).
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